Unsere Kurse sind zugelassen als Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge gemäß § 20 SGB V. Die Bescheinigung können Sie hier ansehen.
Viele Krankenkassen geben für die Teilnahme an den Kursen einen Zuschuß.
Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an uns oder an Ihre Krankenkasse.
Mit folgenden Kassen haben wir bereits Vereinbarungen getroffen:
| Krankenkasse | Erstattung bis |
|---|---|
| BKK PFAFF (geschlossene Kurse) | 100% |
| BKK PFAFF (offene Kurse) | 80%, max 100 EUR pro Jahr |
| Barmer | 80% |
| GEK Gmünder Ersatzkasse | 100% |
| TKK Techniker Krankenkasse | 80%, max 75 EUR |